| Unser Dorf Teil X - Der Müller |
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Bis zum 01.01.1853 bestand ein sogenannter Mühlenzwang im Herzogtum Schleswig. Bis dahin waren die Oster-Ohrstedter der herrschaftlichen Kornwindmühle (Bockmühle) in Wester-Ohrstedt verpflichtet. Der Zwang besagte, dass jeder Bauer durch Verordnung des Landesherren verpflichtet war, sein geerntetes Getreide nur auf einer ganz bestimmten Mühle mahlen lassen durfte. Es diente der wirtschaftlichen Sicherstellung des Müllers, der die Mühle nur zur Erbpacht übernahm. Dafür zahlte er erhebliche Pacht an das Amt. Nachfolgend einige Auszüge der Bedingungen zur Verpachtung der herrschaftlichen Kornwindmühle in Wester-Ohrstedt:
Königliche Husumer Amtsstube, den 26. Oktober 1846. Die ersten Einschränkungen des Mühlenzwanges erfolgte, als die sogenannten Graupenmühlen eingerichtet wurden, von denen auch Zwangsgäste ihr Korn zur Herstellung von Graupen und Grütze verarbeiten lassen durften. Allerdings nur gegen entsprechender Erlaubnis und für Grützemüllerei entsprechende Extra-Abgabe. Bekannt ist, dass die Oster-Ohrstedter damals Buchweizen und Gerste bei „Hans Grüttmüller“ in Ahrenviöl mahlen ließen. Diese Grütz- oder Graupenmühlen waren Rossmühlen, die durch einen Göpel-Rundganggöpel- betrieben wurden, der durch Tierkraft in Bewegung gesetzt wurde. In den schuld- und Pfandprotokollen von 1.März1847 ist von der Befreiung Oster-Ohrstedts vom Mühlenzwang zu lesen:“ Die Dorfschaften Osterohrstedt, Ahrenviöl, Immenstedt und Westerohrstedt haben zufolge Verschreibung vom 25.Februar 1847 sich verpflichtet, für die Befreiung von dem Mühlenzwange und den Diensten sowie Mahlgeldern bei der Westerohrstedter Mühle eine Abfindungssumme von 1680 Reichsbanktaler Terminweise zu bezahlen.“ Ferner gibt es 1866 und 1868 Eintragungen bezüglich Christian Christiansen, der beantragte, seine Rossmühle, die er bis dahin zum Buttermachen und Häckselschneiden benutzen durfte, zu einer Windmühle auszubauen, um auch Korn zu mahlen. Das Gesuch wurde jedoch mit der Begründung, dass in westerohrstet, Ahrenviöl und Treya Kornmühlen betrieben werden, abgelehnt. 1903 ließ Hermann Hay in Oster-Ohrstedt eine Mühle mit Windmotor errichten. Architekt war Heinrich Carstensen aus Wester-Ohrstedt. Der Maurer- und Zimmermeister Heinrich Töllner aus Oster-Ohrstedt führte die Bauarbeiten aus. Der Windmotor, auch Windrad oder Windrose genannt, diente dem antrieb der Mühlenräder. Es gab 2 Mahlsteine. Mit dem ersten Mahlgang wurde das Schrot für die Tiere gemahlen, beim zweiten Mahlgang das feinere Mehl zum Backen. Überwiegend wurde Roggen verarbeitet. Blies der Wind nicht so stark, setzte ein Sauggasmotor, der mit Koks beheizt wurde, die Mühlsteine in Bewegung. Ebenfalls wurde mit dem Motor ein Dynamo in Bewegung gesetzt, der Strom für 5 Häuser erzeugen konnte. Nach dem Brand der Mühle am 15.Februar 1914 wurde ein stärkeres Windrad installiert, so dass auch die Strommenge verstärkt werden konnte. So kamen viele Häuser des Dorfes in den Genuss eines Stromanschlusses. Ebenfalls war eine Sägerei an den Mühlenbetrieb angeschlossen; ab wann genau ist nicht mehr feststellbar; aber 1909 war sie bereits vorhanden. Folgende Müller waren Besitzer der Oster-Ohrstedter Mühle, in der Hauptstraße 31:
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In den schuld- und Pfandprotokollen von 1.März1847 ist von der Befreiung Oster-Ohrstedts vom Mühlenzwang zu lesen:“ Die Dorfschaften Osterohrstedt, Ahrenviöl, Immenstedt und Westerohrstedt haben zufolge Verschreibung vom 25.Februar 1847 sich verpflichtet, für die Befreiung von dem Mühlenzwange und den Diensten sowie Mahlgeldern bei der Westerohrstedter Mühle eine Abfindungssumme von 1680 Reichsbanktaler Terminweise zu bezahlen.“